Geschäftshinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hochschulsports der Universität Rostock

§1 – Anmeldung zum Kursprogramm

Zu allen Veranstaltungen müssen sich die Teilnehmer*innen anmelden. Eine Anmeldung ist nur online über die Internet-Seiten des Hochschulsports der Universität Rostock möglich. Einen entsprechender Anmeldebutton ist unter der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu finden.

Steht auf dem Button "Kurs buchen", gibt es noch freie Plätze in diesem Kurs. Nach dem Anklicken von "Kurs buchen" erscheint ein Online-Formular, das wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Der Kursbetrag muss anschließend innerhalb von drei Werktagen auf das angegebene Konto überwiesen bzw. eingezahlt werden. Ihr erhaltet direkt nach erfolgreicher Kursbuchung eine Bestätigungsmail (falls eure E-Mailadresse korrekt ist). Speichert euch die Bestätigung auf dem Bildschirm oder druckt sie über euren Browser aus.

Ist der Button unter der Veranstaltung rot mit der Aufschrift "ausgebucht", sind alle Kursplätze belegt. Es gibt keine Warteliste.

Ist der Button unter der Veranstaltung rot mit der Aufschrift "Warteliste", sind alle Kursplätze belegt, aber es gibt eine Warteliste. Sollte ein Kursplatz frei werden, geht automatisch eine Nachricht an die Mailadressen auf der Warteliste. Wer dann der/die schnellste Rückmeldung über das Buchungssystem gibt, hat die Chance auf den freiwerdenden Kursplatz.

§ 2 – Teilnahmeberechtigung am Kursprogramm

Teilnahmeberechtigt an den Veranstaltungen des Hochschulsports der Universität Rostock sind vorrangig die Studierenden und Beschäftigten der Universität Rostock (einschließlich der Universitätsmedizin Rostock und der Hochschule für Musik und Theater) und der anderen staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Zur Kontrolle der Teilnahmeberechtigung sind zu jeder Veranstaltung Studentenausweis, Dienstausweis und das Teilnahmeticket mitzubringen. Auf Verlangen sind diese Dokumente den Kursleiter*innen und/oder den Beschäftigten im Hochschulsport vorzuzeigen. Personen ohne Legitimation halten sich widerrechtlich auf den Sportanlagen bzw. den benutzten Sportgeräten (z.B. Boote) des jeweiligen Kurses auf. Dies gilt gleichermaßen für die Veranstaltungen des Hochschulsports der Universität Rostock, welche auf angemieteten Sportflächen oder online stattfinden.

Die Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich.

Alumni, Gäste und Mitglieder anderer Hochschulen

Wenn die Kapazität der Veranstaltungen oder spezifische Angebote es erlauben, können auch Gäste, d.h. Personen, die nicht zur Universität Rostock oder einer anderen staatlichen Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern, als Teilnehmer*innen zugelassen werden. Ihre Online-Anmeldung ist einen Tag nach dem offiziellen Anmeldebeginn möglich. Gäste müssen ebenfalls eine Teilnahmegebühr entrichten. Diese ist bei den einzelnen Veranstaltungen zu ersehen. Für Gäste besteht von Seiten des Veranstalters kein Versicherungsschutz. Näheres siehe unter Versicherungsschutz / Haftung. 

Ehemalige Studierende oder ausgeschiedene Beschäftigte können sich als Alumni in der Eingabemaske identifizieren.

Eine Anmeldung von Studierenden/ Beschäftigten, welche nicht an der Universität Rostock immatrikuliert/ beschäftigt sind, ist möglich. Sie können nur über den Status Externe eingeschrieben werden und sind nicht über den Hochschulsport versichert. 

§3 – Kosten / Erstattungen

Für alle Veranstaltungen werden Teilnahmegebühren erhoben, die je nach Gruppengröße, Veranstaltungsdauer, Personal- und Materialaufwand, Anmietungskosten und steuerrechtlicher Behandlung variieren. Alle Preise werden so gering wie möglich kalkuliert, der Hochschulsport arbeitet kostendeckend und nicht gewinnorientiert. Die Teilnahmegebühren bzw. Entgelte sind grundsätzlich mit der Anmeldung fällig. Sobald das Geld überwiesen ist, gilt der Teilnehmer als verbindlich eingeschrieben. 

Fällt eine Veranstaltung aus, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen Verhinderung des Kursleiters, wird der eingezahlte Betrag zurückerstattet. Dies gilt ausschließlich für die Absage gesamter Kurse. Beim Ausfall einzelner Kurstermine (z.B. Krankheit des Kursleiters, Kapazitätsproblemen der Sportstätte etc.) haben die Teilnehmer*innen keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Kursgebühren. Weitere Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer*innen sind ausgeschlossen. Der Hochschulsport der Universität Rostock behält sich vor, die Höhe der Kursgebühren, Unkostenbeiträge oder sonstige Entgelte jederzeit, allerdings immer vor Öffnung des online Bewerbungsportals, zu ändern. 

Rücktritte durch die Sportler*innen

Für Rücktritte von Kursen und Veranstaltungen des Hochschulsports der Universität Rostock gelten folgende Regelungen:

Ein Rücktritt von gebuchten Leistungen muss immer schriftlich per E-mail an hochschulsport@uni-rostock.de erfolgen und ist wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. In jedem Fall wird eine Stornogebühr von 10 € erhoben. Der Rücktritt muss vor dem ersten Kurstermin erfolgen.

Rücktritte bei Tauchkursen nach dem ersten Termin (wg. Nichteignung etc.) können abzüglich einer Aufwandspauschale von 40 € zurückerstattet werden.

Erfolgt der Rücktritt (schriftliche Abmeldung) bei einer mehrtägigen Veranstaltung mit Übernachtungen innerhalb von 21 Tagen vor dem ersten Kurstag, wird eine Stornogebühr von 100% des Kursentgeltes erhoben. Falls der frei gewordene Platz wieder genutzt wird, fallen nur die Bearbeitungsgebühren an. Der Hochschulsport als Veranstalter empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, vor allem bei mehrtägigen Veranstaltungen (z.B. Trekking, internationale Turniere, Ski- und Snowboardwochen u.a.). Aufgrund von schlechten Wetterbedingungen ist bei mehrtägigen Veranstaltung auch kurzfristig eine Ortsänderung möglich, dies rechtfertigt keinen Rücktritt. Bei Verletzung und Krankheit werden gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nicht benutzte Skipässe rückvergütet. Umtausch oder Verschiebung der Benutzungsdauer ist nicht möglich. Schlechtwetter, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise oder Nichtanreise, witterungsbedingte und/oder andere Betriebseinstellungen, Sperrungen von Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung. Wird von dem Zurücktretenden der Nachweis erbracht, dass der Rücktritt für den Hochschulsport der Universität Rostock mit keinem oder einem deutlich geringeren Schaden verbunden ist, als dieser durch die Bearbeitungs- und Stornogebühr pauschal ausgeglichen werden soll, so ist an Stelle dieser Gebühren der nachweislich niedrigere Schaden zu ersetzen.

§ 4 - Versicherung / Haftung

Eingeschriebene Studierende der Universität Rostock sind bei der Teilnahme am offiziellen, unter Anleitung und Aufsicht durchgeführten Sportbetrieb des Hochschulsports der Universität Rostock bei der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern gegen Sportunfälle und gegen direkte Wegeunfälle versichert. Für Studierende anderer Hochschulen besteht in der Regel kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Untersagt und nicht versichert ist die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Kursbetriebes auf den Anlagen des Hochschulsports der Universität Rostock.

Beschäftigte (Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter) der Universität Rostock sind als Teilnehmer*innen am Hochschulsport der Universität Rostock nach den Grundsätzen über den Versicherungsschutz beim Betriebssport gegen Sportunfälle und gegen direkte Wegeunfälle versichert. Bei Wettkämpfen (z.B. Deutsche Hochschulmeisterschaften) sind Beschäftigte nicht gesetzlich gegen Sport- und Wegeunfälle versichert. Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für Kurse des Hochschulsports der Universität Rostock außerhalb des regelmäßig stattfindenden Breitensportangebotes. Für solche Angebote außerhalb des regelmäßig stattfindenden Breitensports wird der Abschluss einer Unfallversicherung mit einer privaten Versicherungsgesellschaft empfohlen. Bei Beamten und Beamtinnen gilt ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports der Universität Rostock nicht als Dienstunfall.

Gäste sind seitens der Universität Rostock nicht gegen Sport- und Wegeunfälle versichert. Wenn sie am Hochschulsport der Universität Rostock teilnehmen, verpflichten sie sich, keine Schadensersatzansprüche gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, gegen die Universität Rostock und deren Mitglieder oder gegen vom Hochschulsport der Universität Rostock beauftragte Kursleiter*innen und Personen im Zusammenhang mit der Sportausübung geltend zu machen. Dies gilt nicht für das Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Allen Teilnehmer*innen am Hochschulsport der Universität Rostock wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, dass Dritten bei der Sportausübung Personen- oder Sachschäden zugefügt werden. Für die Teilnahme an Veranstaltungen des allgemeinen Hochschulsports, die im Ausland durchgeführt werden, insbesondere in Ländern die nicht der Europäischen Union angehören (z.B. Schweiz), wird der Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung dringend empfohlen.

Bei Reisen mit dem Hochschulsport zu internationalen Turnieren sollte jeder/jede Teilnehmer*in sich bei Bedarf und Aktualität der politischen Lage im Reiseland beim Auslandsdienst des Auswärtigen Amts (elefand) registrieren.

Die Teilnehmer*innen sowie die Kursleiter*innen sind zum sorgfältigen Umgang mit allen Sportgeräten verpflichtet. Im Verschuldensfall, also auch bei leichter Fahrlässigkeit, haften diese gegenüber der Universität Rostock persönlich für die Beschädigung, Zerstörung und den Verlust von Sportgeräten.

Kursleiter*innen fallen nur als selbständig Tätige nicht unter den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung der Universität.

Die Universität Rostock haftet nicht für Schäden an Sachen, die von Teilnehmer*innen oder deren Kursleiter*innen an Sportveranstaltungen des Hochschulsports eingebracht werden. Im Falle von Personenschäden an Mitgliedern der Universität Rostock kann die gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch genommen werden, die allerdings ggf. andere Veranstaltungsteilnehmer in Regress nehmen wird, falls der Unfall durch andere Teilnehmer*innen verschuldet ist. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt keine Sachschäden. Bei Diebstählen ist jede Haftung ausgeschlossen. 

Unfallmeldung

Sportunfälle sind unverzüglich im Hochschulsport der Universität Rostock unter hochschulsport@uni-rostock.de zu melden. Mehr Informationen hier.

§ 5 – Tätigkeit der Kursleiter*innen

Die Beauftragung von selbständig tätig werdenden Kursleiter*innen für den Hochschulsport der Universität Rostock erfolgt bedarfsorientiert unter besonderer Beachtung sportlicher Trends. Der Vertragsschluss mit neuen Kursleiter*innen für den Sportbetrieb bedarf einer Qualitätsprüfung. Diese umfasst die Prüfung der eigenen sportartspezifischen Kompetenz, der nachweislichen Qualifikation (sofern möglich und nötig) und der Vorlage eines Kursprogramms. Grundlage dieser Qualitätsprüfung bildet ein Aufnahmegespräch zwischen dem Kandidaten und den Sportbereichsverantwortlichen des Hochschulsports der Universität Rostock.

Die Tätigkeit als Kursleiter*in ist in eigenständiger unternehmerischer Verantwortung auszuführen. Sie unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht und ist in Bezug auf die Tätigkeitsausübung frei und nicht in die Arbeitsorganisation der Universität Rostock eingebunden. Fachliche Vorgaben der Leitung des Hochschulsports sind jedoch derart zu beachten, soweit dieses die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erfordert. Beschäftigte der Universität Rostock, die als Kursleiter*in tätig werden, haben im eigenen Interesse die Vorgaben des Nebentätigkeitsrechts zu beachten. Mit Vertragsschluss versichern sie, sich zuvor mit dem Personaldezernat der Universität Rostock in Verbindung gesetzt zu haben.

Die Vereinbarungen zwischen dem Hochschulsport der Universität Rostock und den Kursleiter*innen sind vor Kursbeginn zu schließen. Die Abrechnung geleiteter Kurszeiten erfolgt über die in der Vereinbarung ausgehändigten Stundennachweisformulare und ist bis spätestens vier Wochen der letzten Kurseinheit einzureichen. 

Die Kursleiter*innen sind verpflichtet, die Teilnehmer*innen ihrer Kurse über die Geschäftsbedingungen unter Verweis auf die Informationen der Homepage des Hochschulsports zu informieren.

§ 6 – Datenschutz

Nutzerdaten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme unseres Internet- und Sportangebotes zu ermöglichen oder abzurechnen (Nutzungsdaten). Dazu gehören insbesondere Merkmale zu Ihrer Identifikation und Angaben zu Beginn und Ende sowie des Umfangs der Nutzung unseres Angebotes. Wir erheben die Daten nur in dem Umfang, wie Sie sie uns mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen.

Zweckgebundene Datenverwendung

Wir beachten den Grundsatz der zweckgebundenen Daten-Verwendung und erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die Sie sie uns mitgeteilt haben. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institution und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder, wenn wir durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden.

Auskunfts- und Widerrufsrecht

Sie erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Sie können jederzeit Ihre bei uns erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen. Auch können Sie jederzeit die uns erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Wenden Sie sich hierzu bitte schriftlich an die im Kontaktbereich angegebene Adresse. Wir stehen Ihnen jederzeit gern für weitergehende Fragen zu unseren Hinweisen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zur Verfügung.

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