Wo kann man sich anmelden?

Wo kann man sich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt online über unsere Webseiten. Bei Problemen helfen die Mitarbeiter*innen gerne weiter.

https://hochschulsport.uni-rostock.de/angebote/aktueller_zeitraum/index.html

Ich würde gerne an den Angeboten des Hochschulsports teilnehmen, bin aber beeinträchtigt. Was ist für mich geeignet?

Ich würde gerne an den Angeboten des Hochschulsports teilnehmen, bin aber beeinträchtigt. Was ist für mich geeignet?

Viele unserer Sportkurse sind auch für Menschen mit Behinderungen, körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten geeignet. Aktuell überarbeiten wir die Angebotsbeschreibungen, um dies besser herauszustellen. Bitte zögern Sie nicht uns anzurufen, wenn Beratung gewünscht wird (0381-498-2741).

Was ist, wenn ich kranheitsbedingt den Kurs nicht besuchen kann?

Was ist, wenn ich kranheitsbedingt den Kurs nicht besuchen kann?

Sollte der Krankheitsfall vor dem Kursbeginn eintreten und dauerhaft eine Teilnahme verhindern, so ist ein Mitarbeiter*in darüber zu informieren und eine Bescheinigung vorzulegen. Die Kursgebühr wird in dem Fall zurückerstattet.

Einzelne Krankheitstage werden nicht erstattet. Im Falle einer längerfristigen Verletzung oder auch einer Schwangerschaft kann eine anteilige Erstattung auf Antrag erfolgen. Bitte wenden Sie sich an hochschulsportuni-rostockde.

Was passiert bei Krankheit der Kursleiter*in?

Was passiert bei Krankheit der Kursleiter*in?

Wir und die Kursleiter*innen bemühen uns um angemessene Vertretung. Wir können dies, insbesondere bei kurzfristigen Ausfällen, aber nicht immer sicherstellen. Steht keine Vertretung zur Verfügung, erfolgt in der Regel eine Mitteilung an die Kursteilnehmer*innen und die Kursstunde entfällt oder wird verschoben. Eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr für die ausgefallenen Kursstunde ist nicht möglich.

Das gleiche gilt auch für witterungsbedingte Ausfälle von Kurstunden.

Kann ich beim Hochschulsport Sportgeräte oder Material ausleihen?

Kann ich beim Hochschulsport Sportgeräte oder Material ausleihen?

Eine Ausleihe von Geräten und Materialien ist nur für Forschung und Lehre zulässig. Zuständig sind die jeweiligen Sportstättenwarte. Die ausleihende Person haftet für eventuelle Schäden.